Schnell-Kontakt:

 

Filiale I - Tempelhof:

Eschersheimer Str. 7
D-12099 Berlin - Tempelhof

Büro: 030 / 627 28 678
Mobil: 0177 / 250 22 91


 

Filiale II - Rudow:

Alt-Rudow 7-9
D-12357 Berlin - Rudow

Büro: 030 / 23 949 040
Mobil: 0177 / 250 22 91


Eine Prüfstell vom TÜV Nord vorhanden:

 

Dipl.-Ing. Engin Kaya (li.) u. Kfz-Meister &. B. Sc. Serkan Kaya (re.) - Kfz-Sachverständiger & Unfallgutachter aus Berlin für Schäden und Bewertungen an PKW, Motörräder und LKW.

Sachverständigenhonorar

Merken: Das Honorar des Unfallgutachters, Kfz-Sachverständigen, Kfz-Gutachter wird bei einem unverschuldetem Haftpflichtschaden von der gegenerischen Versicherung bezahlt!

Es fallen KEINE Kosten für den Geschädigten an, d.h., dass der Geschädigte im falle eines unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden die angefallene Honorarrechnung des KFZ-Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung in voller Höhe erstattet bekommt bzw. direkt mit der Versicherung abgerechnet wird, wenn er eine Privatperson ist.
Liegt eine Abtretungserklärung zu Gunsten des KFZ-Sachverständigen für den Honoraranspruch aus dem Schadenfall vor, so kann der Sachverständige direkt mit der Versicherung abrechnen, ohne das der Geschädigte in Vorleistung treten muss.

Das Honorar des Kfz-Sachverständiger für die Erstellung eines Unfallgutachtens ist in der Regal abhängig von der Schadenshöhe und vom Aufwand.

Bei einem Totalschaden wird meistens der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges als Bemessungsgrundlage verwendet.

KEINE RECHTSBERATUNG BEIM KFZ-SACHVERSTÄNDIGER-KAYA!